Die Kosten für die professionelle Reinigung einer Messie-Wohnung hängen nicht allein von der Wohnfläche ab. Maßgeblich sind vor allem Abfallmenge, Zugänglichkeit, Verschmutzungsgrad, notwendige Schutzmaßnahmen, Entsorgungswege und der gewünschte Endzustand. Eine seriöse Kalkulation setzt deshalb meist eine Besichtigung oder zumindest eine ausführliche Dokumentation voraus. Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die nur anhand der Quadratmeterzahl einen festen Endpreis versprechen.
Aus diesen Positionen setzt sich der Preis zusammen
Bei einer gewöhnlichen Wohnungsreinigung stehen Arbeitszeit und Fläche im Vordergrund. In einer stark überfüllten Wohnung muss das Team jedoch zunächst Gegenstände sortieren, Laufwege schaffen und Abfälle entfernen, bevor die eigentliche Reinigung beginnen kann. Diese Arbeiten werden getrennt oder als Gesamtpaket kalkuliert.
- Sortieren und Räumen: Gegenstände werden nach Vorgabe in Abfall, aufzuhebende Sachen, persönliche Unterlagen und mögliche Wertgegenstände getrennt.
- Arbeitsaufwand: Berechnet werden die eingesetzten Personen und ihre Arbeitsstunden. Erschwerte Bedingungen, enge Räume und fehlende Aufzüge verlängern die Einsatzzeit.
- Abtransport: Fahrzeuggröße, Zahl der Fahrten, Tragewege, Stockwerk und Haltemöglichkeit beeinflussen diesen Posten.
- Entsorgung: Die Kosten richten sich nach Abfallart, Menge oder Gewicht und den Annahmebedingungen des örtlichen Entsorgungsbetriebs. Elektrogeräte, Farben, Chemikalien und andere problematische Stoffe gehören nicht in gewöhnlichen Haus- oder Sperrmüll.
- Reinigung: Nach dem Räumen folgen je nach Auftrag eine besenreine Übergabe, eine Grundreinigung oder eine intensivere Reinigung einzelner Oberflächen.
- Schutz und Hygiene: Bei Fäkalien, verdorbenen Lebensmitteln, Schimmel, Schädlingsspuren, Kanülen oder Tierkadavern können besondere Schutzkleidung, sichere Verpackung und spezialisierte Verfahren nötig sein.
- Zusatzleistungen: Geruchsbehandlung, Schädlingsbekämpfung, Desinfektion, Demontage oder kleinere Reparaturen sind nicht automatisch Teil einer Entrümpelung.
Der Begriff „komplette Reinigung“ ist ohne Leistungsbeschreibung zu ungenau. Im Angebot sollte stehen, ob Schränke innen gereinigt, Bodenbeläge behandelt, Sanitärbereiche entkalkt und zurückbleibende Einbauten gesäubert werden. Auch die Formulierung „besenrein“ beschreibt üblicherweise einen deutlich geringeren Leistungsumfang als eine Grundreinigung.
Warum Quadratmeter allein keine verlässliche Rechengröße sind
Zwei gleich große Wohnungen können einen stark unterschiedlichen Aufwand verursachen. Eine frei zugängliche Wohnung mit vielen Säcken lässt sich schneller bearbeiten als eine Wohnung, in der Gegenstände ungeordnet bis in Türbereiche und Flure reichen. Das Volumen bestimmt außerdem, welche Fahrzeuge und wie viele Entsorgungsfahrten erforderlich sind.
Für die Angebotsprüfung sind daher mehrere Mengeneinheiten wichtig: Arbeitsstunden für das Personal, Kubikmeter oder Gewicht für den Abfall, Fahrten für den Transport und Quadratmeter für bestimmte Reinigungsleistungen. Ein Pauschalpreis kann sinnvoll sein, wenn der Zustand vorher ausreichend erfasst wurde und der Leistungsumfang eindeutig feststeht.
Fehlt eine Besichtigung, sollte der Betrieb angeben, auf welchen Fotos, Mengenangaben und Annahmen sein Preis beruht. Ebenso wichtig ist die Regelung für Mehrmengen: Was geschieht, wenn hinter Möbeln weitere Abfälle auftauchen oder belastete Materialien erst während der Räumung erkannt werden?
Eine Beispielrechnung ohne vorgetäuschte Marktpreise
Die folgende Rechnung zeigt nur das Verfahren. Die eingesetzten Werte sind frei gewählte Rechenwerte und keine üblichen oder empfohlenen Marktpreise. Für eine eigene Kalkulation müssen die Stunden- und Entsorgungssätze aus dem jeweiligen Angebot eingesetzt werden.
Angenommen werden drei Arbeitskräfte, jeweils 14 Arbeitsstunden, ein beispielhafter Verrechnungssatz von 40 Euro je Person und Stunde, 900 Euro für Abtransport und Entsorgung sowie 350 Euro für Material und Schutzmaßnahmen.
Arbeitskosten = 3 Personen × 14 Stunden je Person × 40 Euro je Stunde = 1.680 Euro.
Zwischensumme netto = (1.680 Euro Arbeitskosten + 900 Euro Transport und Entsorgung + 350 Euro Material und Schutz) = 2.930 Euro.
Falls auf das Angebot Umsatzsteuer erhoben wird, wird sie mit dem im Angebot ausgewiesenen Satz ergänzt. Bei einem rein beispielhaften Satz von 19 Prozent ergäbe der Zahlencheck: 2.930 Euro × 0,19 = 556,70 Euro Steuer; 2.930 Euro + 556,70 Euro = 3.486,70 Euro Gesamtbetrag. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer auszuweisen ist, muss dem Angebot des beauftragten Betriebs entnommen werden.
Eine ausfüllbare Kalkulation lautet:
Gesamtpreis = (Anzahl der Personen × Stunden je Person × Verrechnungssatz je Stunde) + Abtransport + Entsorgungsgebühren + Material und Schutzausrüstung + vereinbarte Zusatzleistungen + ausgewiesene Umsatzsteuer.
Bei einem Festpreis müssen die Einzelwerte nicht zwingend separat berechnet werden. Trotzdem sollte erkennbar sein, welche Abfallmenge, welcher Reinigungszustand und welche Nebenleistungen mit dem Festpreis abgegolten sind.
In welcher Reihenfolge ein belastbares Angebot entsteht
- Ziel festlegen: Soll die Wohnung nur geräumt, besenrein übergeben, gründlich gereinigt oder wieder bewohnbar gemacht werden? Renovierung und Reparatur sind eigenständige Leistungen.
- Zustand erfassen: Relevant sind Zimmerzahl, Wohnfläche, Füllhöhe, freie Laufwege, Keller oder Dachboden, Etage, Aufzug und Entfernung zum Fahrzeugstandort.
- Risiken benennen: Schimmel, Fäkalien, Ungeziefer, verdorbene Lebensmittel, scharfe Gegenstände und unbekannte Chemikalien verändern Schutzbedarf und Entsorgung.
- Sortierregeln vereinbaren: Es muss klar sein, welche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Schlüssel, Datenträger oder mutmaßlichen Wertgegenstände aufbewahrt werden.
- Leistungsgrenzen schriftlich festhalten: Angebot und Auftrag sollten Entsorgung, Transport, Reinigung, Zusatzarbeiten und den Umgang mit unvorhergesehenen Mehrmengen trennen.
- Abnahme definieren: Der vereinbarte Endzustand wird nach Abschluss gemeinsam geprüft und möglichst in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Wenn eine Besichtigung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, helfen vollständige Fotos aller Räume, Flure, Nebenräume und Zugänge. Einzelne aufgeräumte Ausschnitte reichen für eine verlässliche Mengenschätzung nicht aus.
Stundenabrechnung oder Festpreis: Was passt besser?
Eine Abrechnung nach Zeit ist nachvollziehbar, wenn Umfang und Sortieraufwand noch nicht sicher feststehen. Sie braucht jedoch klare Angaben zu Personenzahl, Verrechnungssatz, Fahrzeiten, Mindestdauer und Materialkosten. Sinnvoll ist außerdem eine vereinbarte Freigabegrenze, ab der zusätzliche Stunden erst bestätigt werden müssen.
Ein Festpreis bietet mehr Planungssicherheit, sofern der Betrieb die Wohnung gesehen hat und die enthaltene Leistung genau beschreibt. Er schützt nicht automatisch vor Nachträgen. Ausnahmen für zusätzliche Abfallmengen, verdeckte Belastungen oder nicht zugängliche Räume müssen vor der Beauftragung lesbar vereinbart sein.
Wenn zwei Angebote verglichen werden, müssen sie denselben Endzustand abdecken. Ein niedriger Preis für Räumung und besenreine Übergabe ist nicht mit einem Angebot vergleichbar, das Grundreinigung, Geruchsbehandlung und Entsorgungsnachweise einschließt.
Belastete Bereiche gehören in fachkundige Hände
Bei biologischen Verunreinigungen, starkem Schimmelbefall, unbekannten Chemikalien oder scharfen Gegenständen sollte die Wohnung nicht ohne passende Schutzausrüstung vorsortiert werden. Haushaltsreiniger beseitigen weder jedes Gesundheitsrisiko noch die Ursache eines tief eingedrungenen Geruchs. Verschiedene Reiniger dürfen nicht auf Verdacht gemischt werden; besonders Kombinationen mit chlorhaltigen Produkten können gefährliche Gase freisetzen.
Eine Fachfirma sollte erklären können, wie sie belastete Abfälle trennt, welche Bereiche sie reinigt und wann ein weiterer Spezialbetrieb erforderlich ist. Schädlingsbekämpfung, Schimmelsanierung und der Ausbau durchfeuchteter oder durchdrungener Bauteile können außerhalb des ursprünglichen Reinigungsauftrags liegen.
Welche Angaben vor der Beauftragung schriftlich vorliegen sollten
- vollständige Anschrift und Beschreibung aller betroffenen Räume und Nebenflächen
- vereinbarter Endzustand der Wohnung
- Preisart: Festpreis oder Abrechnung nach Zeit und Menge
- enthaltene Arbeitskräfte, Fahrzeuge, Fahrten und Trageleistungen
- eingerechnete Abfallmenge sowie Berechnung zusätzlicher Mengen
- Umgang mit Sonderabfällen und belasteten Materialien
- enthaltene Reinigungsarbeiten und ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen
- Verfahren bei persönlichen Unterlagen und auffälligen Wertgegenständen
- Regelung für Zusatzarbeiten und deren vorherige Freigabe
- ausgewiesener Gesamtbetrag einschließlich der anzuwendenden Steuer
Entscheidend ist nicht der niedrigste Ausgangsbetrag, sondern ein nachvollziehbarer Leistungsumfang mit klaren Mengengrenzen. Je genauer Zustand, Abfallarten und gewünschtes Reinigungsergebnis erfasst sind, desto geringer ist das Risiko unerwarteter Nachträge.
Häufige Fragen zur Beauftragung
Muss die betroffene Person während der Räumung anwesend sein?
Das hängt von der vereinbarten Sortierung und der Zugangsregelung ab. Eine dauernde Anwesenheit ist oft nicht erforderlich, wenn vorher festgelegt wurde, was aufbewahrt werden muss und wer bei Zweifelsfällen entscheidet. Schlüsselübergabe, Entscheidungsbefugnis und Erreichbarkeit sollten dokumentiert sein.
Was geschieht mit gefundenem Bargeld oder persönlichen Dokumenten?
Der Umgang damit sollte bereits im Auftrag geregelt werden. Seriöse Abläufe sehen vor, solche Funde getrennt zu sichern, zu dokumentieren und einer benannten Person zu übergeben. Ohne Sortiervereinbarung besteht das Risiko, dass wichtige Unterlagen zwischen gewöhnlichen Gegenständen übersehen werden.
Ist die Wohnung nach der Reinigung automatisch wieder bewohnbar?
Nein. Eine gereinigte Oberfläche bedeutet nicht, dass beschädigte Bodenbeläge, durchfeuchtete Bauteile, Schädlingsbefall oder technische Mängel behoben sind. Für die Wiederbewohnbarkeit können zusätzliche Prüfungen, Sanierungsarbeiten oder Reparaturen notwendig sein, die im Reinigungsangebot ausdrücklich enthalten sein müssten.